Ja. Der Rechtsanspruch nach § 24 SGB VIII ist einklagbar. Wenn das Jugendamt keinen Platz zur Verfügung stellt, können Eltern vor dem Verwaltungsgericht klagen. In vielen Fällen reicht bereits ein Anwaltsschreiben, um einen Platz zu erhalten.
Ja. Der Rechtsanspruch nach § 24 SGB VIII ist einklagbar. Wenn das Jugendamt keinen Platz zur Verfügung stellt, können Eltern vor dem Verwaltungsgericht klagen. In vielen Fällen reicht bereits ein Anwaltsschreiben, um einen Platz zu erhalten.